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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültig ab 1. November 2025
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Mega GmbH (nachfolgend: Mega, Firma) und ihren Kunden. Sie bilden einen integralen Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen der Firma und einem Kunden abgeschlossen wird. Die AGB gelten mit der Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware oder Dienstleistung als bekannt und vorbehaltlos akzeptiert. Sie gehen allfälligen anderen allgemeinen Bestimmungen des Kunden vor.
1.2 Die Mega GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der überarbeiteten AGB auf der Webseite in Kraft. Massgeblich für die Anwendung der jeweils gültigen AGB ist beim Kauf oder bei der Bestellung das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung.
1.3 Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine verbindliche Bestellung abgeben. Durch das Abschicken einer Bestellung erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.
2. Offerten
2.1 Alle Angebote in Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Webseite sowie in sonstigen Unterlagen der Mega GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Das Sortiment kann jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Mega ist nicht verpflichtet, alle gelisteten Produkte oder Dienstleistungen jederzeit verfügbar zu halten. Verbindlich sind nur Offerten, die Mega persönlich an Kunden richtet. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeit einer Offerte maximal drei Monate.
2.2 Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen, insbesondere in einem Online-Shop, stellt keine rechtlich bindende Offerte dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben. Mega behält sich ausdrücklich das Recht vor, Produkte, Preise, Beschreibungen und Abbildungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
3. Registrierung für ein Online-Kundenkonto
3.1 Sofern Mega GmbH ein Online-Kundenkonto anbietet, können Kunden darüber Bestellungen tätigen und ihre Daten einsehen und verwalten. Bestehende Kunden können bei Bedarf für ein solches Konto registriert werden.
3.2 Kunden verpflichten sich, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Mega behandelt Kundendaten vertraulich und schützt diese mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Weitere Angaben befinden sich in der Datenschutzerklärung der Mega GmbH.
3.3 Die Registrierung ist kostenlos. Mega behält sich vor, Kundenkonten bei Verstössen gegen diese AGB oder andere Vereinbarungen zu sperren, zu löschen oder zu ermahnen.
4. Vertragsabschluss
4.1 Ein Vertrag zwischen der Mega GmbH und dem Kunden kommt zustande, sobald Mega eine verbindliche Bestellung schriftlich bestätigt. Bei Online-Bestellungen gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Kunde die AGB akzeptiert und die Bestellung abschickt.
4.2 Nach Eingang einer Bestellung steht es Mega frei, diese anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine allfällig schon geleistete Zahlung wird im Falle einer Ablehnung zurückerstattet. Ablehnungsgründe können u.a. sein: nicht verfügbare Produkte, Verdacht auf missbräuchliches Verhalten, Verstösse gegen AGB oder andere sachlich gerechtfertigte Gründe.
4.3 Für den Umfang der Leistungen ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Der Vertrag gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.
4.4 Falls keine Auftragsbestätigung versendet wird, gilt der Vertrag spätestens mit dem Bestellen der Ware bei Drittanbietern,Bereitstellen der Ware, dem Versand oder der Erstellung der Rechnung als abgeschlossen. Vertragsinhalt ist in diesen Fällen die Rechnung, der Lieferschein oder die Versandbestätigung.
5. Preise
5.1 Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben. Der Gesamtpreis einer Bestellung – einschliesslich allfälliger Neben-, Arbeits- und Versandkosten – wird am Ende des Bestellprozesses, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. In einzelnen Fällen kann der Gesamtpreis auch erst in der Rechnung, auf dem Lieferschein oder in der Versandbestätigung aufgeführt sein.
Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Zoll- und Importgebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
5.2 Mit der verbindlichen Bestellung erklärt sich der Kunde mit dem angegebenen Gesamtpreis einverstanden. Sollten nach Vertragsabschluss unerwartete und erhebliche Preissteigerungen bei Materialien oder Drittleistungen auftreten, ist die Mega GmbH berechtigt, die Preise angemessen anzupassen. Die Mega GmbH informiert den Kunden darüber transparent.
5.3 Die Mega GmbH behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne besondere Ankündigung zu ändern, solange noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Verrechnet werden die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind.
5.4 Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise ab Lager Zulieferer der Mega GmbH (Versandpreise).
5.5 Bei Bestellungen oder Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500.– kann die Mega GmbH einen angemessenen Kleinmengenzuschlag erheben.
6. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten
6.1 Die Transport-, Anfahrts-, Verpackungs- und Logistikkosten der Mega GmbH richten sich nach den jeweils gültigen internen Tarifen. Diese werden dem Kunden vor oder spätestens mit der Bestellung mitgeteilt und kommen in jedem Fall zur Anwendung.
6.2 Für Spezialfälle, besondere Transportbedingungen oder ausserordentliche Anfahrtswege können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
6.3 Vom Kunden verrechnete Paletten oder Mehrwegverpackungen werden gutgeschrieben, sofern sie innert angemessener Frist, in einwandfreiem Zustand und franko an die Mega GmbH zurückgegeben werden. Eine Benutzungs- bzw. Abnutzungsgebühr kann in Abzug gebracht werden.
7. Lieferungen
7.1 Lieferfristen
7.1.1 Die Mega GmbH ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Diese gelten jedoch als unverbindlich. Ansprüche auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
Ereignisse wie höhere Gewalt, Pandemien, Streiks, Betriebsausfälle, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Produktionsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung von Zulieferern, Verkehrs- oder Transportstörungen sowie andere nicht vorhersehbare Umstände entbinden die Mega GmbH von der fristgerechten oder vollständigen Vertragserfüllung.
7.1.2 Lieferfristen beginnen ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang sämtlicher für die Ausführung erforderlichen Angaben des Kunden.
7.1.3
Wird eine Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Kunde die Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Ist keine Frist festgelegt, beträgt sie maximal sechs Monate ab Vertragsabschluss.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Mega GmbH berechtigt:
-
sofortige Vertragserfüllung zu verlangen,
-
Lagerkosten nach einer angemessenen Nachfrist zu verrechnen,
-
etwaige Preissteigerungen von Lieferanten für noch nicht abgerufene Waren weiterzubelasten.
7.2 Transport und Ablad
7.2.1 Sofern ausdrücklich vereinbart, liefert die Mega GmbH die Waren selbst oder über ein beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist keine Lieferadresse definiert, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort.
Der Abladeort muss für die eingesetzten Fahrzeuge frei zugänglich sein. Beim Ablad wird die Ware neben dem Fahrzeug auf den Boden gestellt.
7.2.2 Der Kunde hat beim Ablad die notwendige Mithilfe sicherzustellen. Wartezeiten werden nach gültigem Tarif in Rechnung gestellt.
Ist die Lieferung avisiert und niemand vor Ort, der die Ware entgegennehmen kann, gilt die Ware mit dem Ablad am vereinbarten Ort als ordnungsgemäss übergeben.
7.2.3 Offensichtliche Transportschäden oder von aussen erkennbare Mängel an Verpackung oder Ware sind der Mega GmbH und dem Transporteur innerhalb von 24 Stunden (Werktagen) nach Annahme schriftlich mitzuteilen.
7.2.4
Die Mega GmbH lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Vertragsauflösung oder Rücktritt vom Vertrag infolge verspäteter Lieferung ab. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschliesslich – bei:
-
Warenmangel bei Lieferanten,
-
vorübergehender Lagerknappheit,
-
verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter.
Ausgenommen sind Fälle, in denen Mega GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Nutzen- und Gefahrenübergang
8.1 Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Lager, ab Verkaufsstelle oder nach dem Abladen der Ware am vereinbarten Lieferort von der Mega GmbH auf den Kunden über.
8.2 Übernimmt der Kunde das Abladen der Ware selbst, gehen Nutzen und Gefahr bereits mit dem Eintreffen der Ware am vereinbarten Lieferort auf ihn über.
9. Gewährleistung wegen Mängeln – Ausschluss der Gewährleistung
9.1 Die Mega GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware keine Mängel aufweist, welche ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
9.2 Die Haftung der Mega GmbH ist auf nachweisbare Mängel beschränkt, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mega GmbH zurückzuführen sind. Eine weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Für Fabrikations- oder Materialfehler von Produkten, die von Drittherstellern bezogen wurden, übernimmt die Mega GmbH keine Haftung. Kunden können sich in solchen Fällen direkt an den jeweiligen Hersteller wenden.
9.4 Handelsübliche oder produktionstechnisch bedingte geringfügige Abweichungen in Masse, Oberfläche, Gewicht, Grösse, Farbe oder ähnlichen Eigenschaften gelten nicht als Mängel, sofern die Ware für den vorgesehenen Gebrauch tauglich ist.
Angaben und Abbildungen in Katalogen, Listen, Skizzen, Offerten oder Auftragsbestätigungen sind unverbindlich und stellen lediglich ungefähre Darstellungen dar.
9.5
Es wird keine Haftung übernommen für Schäden oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
-
Missachtung anerkannter Regeln des Bau- und Haustechnikgewerbes
-
mangelhafte Bau- oder Installationsarbeiten
-
ungeeigneten Baugrund
-
unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Lagerung oder Transport
-
falsche oder mangelnde Wartung
-
Nichtbeachtung technischer Anleitungen sowie Montage- und Unterhaltsvorschriften
-
fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte
-
natürliche Abnutzung oder übermässige Beanspruchung
-
Verstösse gegen Vorschriften von Herstellern oder Lieferanten
9.6 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen schliesst die Mega GmbH jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall etc.) aus.
9.7 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
Mängelrügen oder Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Beilage der Lieferpapiere oder Rechnungen eingereicht werden.
Versteckte Mängel sind innert sieben Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich und spezifiziert zu melden.
9.8 Wird die Mängelrüge nicht fristgerecht erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden; andernfalls gilt sie ebenfalls als genehmigt.
Die Mega GmbH leitet berechtigte Mängelrügen an den entsprechenden Lieferanten oder Hersteller weiter.
9.9
Bei berechtigten Mängeln ist die Mega GmbH nach eigener Wahl berechtigt:
-
die Ware zu ersetzen,
-
die Ware zu reparieren,
-
eine Preisreduktion zu gewähren,
-
oder den Vertrag rückgängig zu machen.
Ersatzteile oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Mega GmbH über.
9.10 In besonderen Fällen kann die Mega GmbH Ein- und Ausbaukosten sowie Transport- oder Servicekosten ganz oder teilweise übernehmen, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen.
9.11 Weitergehende Ansprüche – insbesondere Ersatz für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Garantieleistungen, die Hersteller oder Lieferanten direkt gewähren.
9.12 Mängelrügen oder Garantieansprüche entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Rechnung.
9.13 Die Gewährleistungspflicht der Mega GmbH entfällt, wenn die Firma ausschliesslich als Fakturierungs- und Inkassostelle für Drittlieferanten fungiert.
10. Beratung
Hinweise, Empfehlungen, Produktvorschläge oder Auskünfte von Mitarbeitenden der Mega GmbH erfolgen unverbindlich und in der Regel unentgeltlich.
Der Kunde (oder ein beauftragter Planer/Verarbeiter) ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob alle relevanten technischen, baulichen oder örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Empfehlungen der Mega GmbH können je nach Situation angepasst, ergänzt oder abgeändert werden müssen.
11. Umtausch und Warenrücknahmen
Ein Umtausch oder eine Rücknahme von Ware ist nur unter folgenden kumulativen Bedingungen möglich:
-
Die Mega GmbH hat der Rücknahme ausdrücklich zugestimmt;
-
die Ware gehört zum Zeitpunkt der Rücknahme zum aktuellen Sortiment bzw. Lagerbestand der Mega GmbH;
-
die Ware befindet sich in einwandfreiem, unbenutztem Zustand und ist vollständig originalverpackt;
-
die Rückgabe erfolgt innert 30 Tagen nach Lieferung unter Vorlage eines Belegs (Rechnung oder Lieferschein).
Bewilligte Warenrücknahmen werden mit einem Abzug von mindestens 30 % auf den Fakturapreis gutgeschrieben. Transport-, Verpackungs- und Manipulationskosten trägt der Kunde. Anfallende Entsorgungskosten werden verrechnet.
11.2
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
-
Spezialanfertigungen, Bestellartikel oder kundenspezifische Lösungen,
-
Waren, die nicht oder nicht mehr im Sortiment der Mega GmbH geführt werden,
-
direkt ab Werk (ab Fabrik) gelieferte Produkte,
-
Waren, die seit mehr als einem Monat geliefert sind.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Der postalische Versand einer Papierrechnung kann eine Gebühr verursachen. Auf Wunsch kann der Kunde eine gebührenfreie E-Rechnung (per E-Mail,) nutzen.
12.2 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Bei Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen ist die Mega GmbH berechtigt, Vorauszahlung, Teilzahlung, Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen.
12.3 Zahlungen sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) zu leisten.
12.4 Kauf auf Rechnung / Kreditprüfung
Die Mega GmbH kann vor der Gewährung eines Rechnungskaufs eine Bonitätsprüfung durchführen. Der Kunde ermächtigt die Mega GmbH ausdrücklich, zu diesem Zweck Daten an Dritte (z. B. Kreditauskunfteien) weiterzugeben.
Die Mega GmbH kann den Kauf auf Rechnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern. Voraussetzung für den Rechnungskauf ist ein Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein.
12.5
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
Die Mega GmbH ist berechtigt:
-
einen Verzugszins von 7 % pro Jahr,
-
sowie Mahngebühren
zu erheben.
Alle Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehen zulasten des Kunden.
12.6
Kunden, die ihre Kreditlimite überschreiten oder sich im Zahlungsverzug befinden, können sofort und ohne Vorankündigung für weitere Lieferungen auf Rechnung gesperrt werden.
Bei Zahlungsverzug kann die Mega GmbH:
-
ausstehende Lieferungen zurückhalten,
-
oder nach erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
12.7 Jede per Einschreiben zugestellte Zahlungserinnerung, Kontoübersicht oder Schuldenaufstellung gilt als anerkannt, sofern sie innert 15 Tagen nicht schriftlich bestritten wird. Dies stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar.
12.8 Abzüge ohne schriftliche Gutschrift sind nicht zulässig. Unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet.
Ein vereinbarter Skonto darf erst nach Verbuchung aller Gutschriften abgezogen werden.
Zahlungen per Kredit-/Debitkarte oder bar berechtigen nicht zum Skontoabzug.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Mega GmbH und der Kunde vereinbaren ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt auf sämtlichen Kaufverträgen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Eigentum der Mega GmbH.
Die Mega GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
14. Datenschutz
14.1 Die Mega GmbH bearbeitet Personendaten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
14.2 Weitere Informationen zur Datenbearbeitung stellt die Mega GmbH auf Anfrage oder auf ihrer Unternehmenswebseite zur Verfügung. Diese gelten als Bestandteil der AGB.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
15.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Mega GmbH.
15.2 Für Streitigkeiten aus Verträgen oder diesen AGB gilt der Sitz der Mega GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand.
Die Mega GmbH ist jedoch berechtigt, alternativ den Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
15.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.